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Die Leasingzeit beträgt 24 Monate. Der Leasingnehmer mietet das Pferd für 23 Monate, mit der Zahlung der 24. Monatsrate geht das Pferd in das Eigentum des Leasingnehmers über. Der Leasingnehmer kann zwei Monate vor Ablauf der Leasingzeit entscheiden, ober er das Pferd an den Leasinggeber zurück gibt, oder ober er es übernimmt.

Leasingvertrag:

Zwischen Ingelore Spiegel(Leasinggeber) Luitpoldstr. 13 , 97828 Marktheidenfeld, und (Leasingnehmer) wird folgendes vereinbart. Es wird ein Leasingvertrag über das Bayerische Warmblutpferd Lebensnummer mit folgenden Bedingungen geschlossen:

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die monatliche Leasinggebühr beläuft sich auf

Euro

Nach 24 Monaten kann der Leasingnehmer das Leasinggut für

Euro

übernehmen oder das Leasinggut dem Leasingnehmer zurückgeben.

Der Leasingvertrag kann in der Laufzeit von 24 Monaten nicht vom Leasingnehmer gekündigt werden.

Das Leasinggut (Pferd) ist artgerecht zu halten, es ist darauf zu achten, daß keinerlei Schaden an der Gesundheit des Pferdes während der Leasingdauer entsteht. Anfallende Tierarztkosten gehen zu Lasten des Leasingnehmers.

Es wird eine Pferdelebensversicherung und eine Pferdehaltehaftpflicht vom Leasinggeber abgeschlossen. Als Begünstigter der Pferdelebensversicherung wird der Leasinggeber genannt. Übersteigt die Auszahlung der Pferdelebensversicherung die noch zu zahlenden Leasingraten, so werden diese beglichen und der bereits gezahlte Leasingbetrag dem Leasingnehmer ausgezahlt. In diesem Falle erlischt der Leasingvertrag nach Ausgleich der noch zu zahlenden Raten. Die erste Prämie der Versicherungen ist bei Übergabe des Pferdes fällig. Die zweite Versicherungsprämie ist 12 Monate später mit der monatlichen Leasingrate fällig. Die Pferdehaftpflichtversicherung wird ebenfalls vom Leasinggeber abgeschossen. Diese hat die gleiche Fälligkeit wie die Pferdelebensversicherung.

Die monatlichen Leasingraten sind auf das Konto Nummer bei der Sparkasse Mainfranken, Würzburg (BLZ 790 500 00) zu überweisen. Die erste Leasingrate ist mit Unterschrift des Leasingvertrag fällig, d. h. daß eine Bearbeitung des Leasingvertrages erst mit dem Eingang der ersten Leasingrate bearbeitet wird. Die nächste Rate ist 4 Wochen nach Anlieferung des Pferdes fällig. Die weiteren Raten sind jeweils einen Monat nach Fälligkeit der zweiten Rate fällig.

Die Hufe des Pferdes sind mindestens 2 mal jährlich auf Kosten des Leasingnehmers von einem Schmied ausschneiden zu lassen.

Es sind mindestens 2 Wurmkuren im Jahr auf Kosten des Leasingnehmers durchzuführen.

Für die Dauer des Leasingvertrages sind Futter-, Unterbringungs- und sonstige Kosten, die das Pferd verursacht, vom Leasingnehmer zu tragen.

 

Sollte der Leasingnehmer mit 2 Zahlungsraten im Rückstand sein, so kann der Leasinggeber sofort den Vertrag kündigen. Er kann das Pferd unverzüglich aus der Verwahrung des Leasingnehmers holen. Entstandene Kosten, wie Anlieferung, Zeitaufwand, sowie Gewinnausfall sind vom Leasingnehmer zu tragen. Gezahlte Leasingraten werden nicht zurückgezahlt.

Läßt der Leasingnehmer einen Hengst kastrieren, so hat er diese Kosten zu tragen. Wird das Tier nach 24 Monaten nicht vom Leasingnehmer übernommen, so werden 250,-- Euro als Unkostenausgleich vom Leasinggeber gezahlt.

Soll eine Stute innerhalb der Leasingzeit gedeckt werden, so ist das Einverständnis des Leasinggebers einzuholen. In diesem Falle sind nur Hengste des Leasinggebers zugelassen. Andere Vereinbarungen müssen in Schriftform vereinbart werden.

Wird das Pferd nach 24 Monaten nicht übernommen, so hat der Leasingnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber.

Das Leasinggut ist in der Leasingzeit alleiniges Eigentum des Leasinggebers. Das Leasinggut geht mit der Restzahlung ins Eigentum des Leasingnehmers über. Dann wird auch der Abstammungsnachweis dem Leasingnehmer übergeben.

Wird das Leasinggut in einer Pferdepension aufgestallt, so ist unverzüglich die Anschrift und Telefonnummer dem Leasinggeber mit zu teilen. So ist auch bei nachfolgenden Stallwechseln zu verfahren. Der Leasinggeber muss über alle Anderungen der Standorte informiert werden. Der Leasinggeber wird sich in gleichmässigen Abständen über das Leasinggut informieren. Ein Pfandrecht der Pferdepension muss beim Aufstallen ausgeschlossen werden.

Dem Leasinggeber ist jederzeit Zutritt zum Leasingobjekt zu gewähren, damit sich dieser von der ordnungsgemäßen Haltung und Unterbringung überzeugen kann. Sollten die Haltungsbedingungen nicht den geltenden Tierschutzbestimmungen entsprechen, so kann nach einer Frist von 1 Woche der Leasingvertrag vom Leasinggeber gekündigt werden. Entstandene Kosten, sowie Gewinnausfall sind vom Leasingnehmer zu tragen. Gezahlte Leasingraten werden nicht zurückgezahlt.

Im Falle einer Nottötung ist vorher das Einverständnis des Leasinggebers, sowie der Versicherung einzuholen. Bei plötzlichem Tod des Pferdes ist der Tot durch einen Tierarzt durch Atest zu bestätigen. Auch ist die Totesursache zu vermerken.

Die Anlieferung des Pferdes erfolgt vom Leasinggeber. Für bis zu 100 km erfolgt die Anlieferung kostenlos. Von 100 - 200 km werden 100,-- Euro, über 200 km werden 200,-- Euro berechnet. Die Anlieferungskosten sind bei Übergabe des Pferdes fällig.

Gerichtsstand für beide Teile ist Gemünden.

Diese Bedingungen werden von den Unterzeichnern anerkannt und haben Gültigkeit bis Ablauf des Leasingvertrages.

 

 

Ort. Datum

 

 

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Leasinggeber Leasingnehmer

 






Absatzfohlen bester Abstammung für 85 Euro monatlich(Laufzeit des Leasingvertrages 24 Monate)




Stute geboren März 2009 für 138 Euro monatlich (Laufzeit des Leasingvertrages 24 Monate)




Zweijähriger Hengst geb. Juni 2008  für 163 Euro (Laufzeit des Leasingvertrages 24 Monate)

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung